LogoKomitee Krieglach - Behindertenhilfe
Grazer Straße 79
8670 Krieglach
Tel. 0650/2703695
ZVR-Zahl: 403268853
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Öffnungszeiten:
Mo, Mi, Fr - 13 bis 18 Uhr

AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Bedingungen für den Verleih von Krankengeräten

Der Verleih von Krankengeräten erfolgt nur an Mitglieder des Vereines, es ist daher ein Mitgliedsbeitrag in Höhe von einmalig € 10,-- zu bezahlen.

Die Kosten pro Monat betragen derzeit € 22,-- für elektrische Krankenbetten bzw. € 5,-- für Kleingeräte (z.B. Leibstuhl, Rollstuhl, Rollator etc.).

Krankenbetten werden vom Verein zugestellt und aufgebaut. Am Ende der Leihphase werden die Betten von uns wieder abgeholt, auch der Abbau erfolgt durch die Vereinsmitarbeiter.

Für Zustellung/Aufbau bzw. Abholung/Abbau verrechnen wir eine Pauschale in Höhe von € 10,-- (in diesem Betrag sind 10 Fahrtkilometer enthalten).

Für weitere Fahrtstrecken werden folgende Kosten verrechnet:

bis 40 Gesamtkilometer

€ 15,--

bis 80 Gesamtkilometer

€ 20,--

bis 120 Gesamtkilometer

€ 25,--

über 120 Gesamtkilometer

€ 30,--

Sämtliche Kleingeräte sollen nach Möglichkeit am Sitz der Behindertenhilfe in Krieglach abgeholt und dorthin auch wieder zurückgebracht werden. Bei der Zustellung oder Abholung solcher Geräte werden die Kilometer verrechnet (€ 6,-- je 30 Kilometer).

Bei Krankenbetten wird eine Kaution in Höhe von € 30,-- verrechnet, wobei diese nach ordnungsgemäßer Rückgabe refundiert wird. Wir liefern die Geräte betriebsbereit und gereinigt aus und wollen diese auch so zurückerhalten. Sind Krankenbetten bei der Rückgabe verschmutzt, wird die Hälfte der Kaution einbehalten. Bei starker Verschmutzung wird gar keine Kaution refundiert.

Bei Leibstühlen, Rollstühlen etc. wird bei Verschmutzung je nach Ausmaß der erforderlichen Reinigungsarbeiten € 7,50 oder € 15,-- verrechnet.

Die Bezahlung erfolgt bei E-Betten monatlich mittels Dauerauftrag, bei Kleingeräten kann auf Wunsch auch eine jährliche Verrechnung erfolgen. Beim Dauerauftrag ist der Verwendungszweck „Krankengerät“ und die hier eingetragene Nr. …… erforderlich. Der IBAN der Behindertenhilfe Krieglach lautet AT663818600000031500.

Erfolgt die Bezahlung von E-Betten mittels Dauerauftrag nicht rechtzeitig, wird das Bett nach zwei Monaten unter Einbehaltung der Kaution von € 30,-- wieder abgeholt.

Jährliche Vorschreibungen für Krankengeräte sind innerhalb der auf der Rechnung angeführten Zahlungsfrist zu begleichen. Danach gibt es ein laufendes Mahnverfahren mit folgenden Kosten:

Zahlungserinnerung (1. Mahnung )Kostenlos

Zweite Mahnung€ 7,50

Dritte Mahnung€ 15,--

Übergabe Inkassobüro€ 30,--

 

Weiters werden ab der ursprünglichen Fälligkeit der Rechnung Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. verrechnet.

Sämtliche hier angeführten Kosten unterliegen der Entwicklung gemäß dem Verbraucherpreisindex 2010 der Statistik Austria und werden entsprechend angepasst.

Bei Defekten von Krankengeräten ist sofort die Behindertenhilfe zu informieren, um Folgeschäden zu vermeiden und eine Repartur zu ermöglichen.

Ausgangspunkt sämtlicher Zustellungen und Abholungen ist der Sitz des Vereins in 8670 Krieglach, Grazer Straße 79.

Werden Krankengeräte nicht mehr benötigt, bitte um rasche Rückstellung bzw. Information bezüglich Abholung. Die Bezahlung der Monatsmiete hat immer bis zu dem Zeitpunkt zu erfolgen, wo die Rückgabe an die Behindertenhilfe erfolgt.

Die Behindertenhilfe Krieglach ist ein gemeinnütziger Verein und es besteht daher kein Rechtsanspruch auf einen Verleih, wenn nicht genügend Geräte vorhanden sind.

Mit der Unterschrift am Verleihzettel wird die Übernahme dieser Bedingungen bestätigt und deren Gültigkeit in allen Punkten anerkannt.